Förderrichtlinien
Zweck der Kerscher’schen Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der öffentlichen Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung und der Wissenschaft. Der gemeinnützige Stiftungszweck wird insbesondere durch die Initiierung und die finanzielle Unterstützung von Projekten, die eine Verbesserung der Versorgung von Menschen mit Diabetes, und anderen chronischen Krankheiten oder Behinderungen erreichen wollen, verwirklicht. Hierzu können auch Projekte der Gesundheitserziehung und Vorsorge gehören.
Falls Sie einen Förderantrag bei der Kerscher’schen Stiftung einreichen möchten, bitten wir Sie, die nachfolgenden Förderrichtlinien zu lesen. Ein Förderantrag kann nur bearbeitet werden, wenn die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllt sind.
Förderbereiche und Voraussetzungen für eine Förderung
Die Zuwendungen der Kerscher’schen Stiftung sind freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht.
Die Kerscher’sche Stiftung wird durch den Vorstand und den Beirat geführt, die über die Förderanträge entscheiden.
Grundsätzlich können nur Anträge steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert werden. Zusätzlich ergeben sich noch folgende bevorzugte Kriterien:
- Zukunftsweisende und nachhaltige Projekte zur Gesundheitserziehung
- Forschungsprojekte
- Unterstützung von Selbsthilfegruppen
Verschwiegenheit und Datenschutz
Die Kerscher’sche Stiftung strebt mit ihren Partnern einen respekt- und vertrauensvollen Umgang an. Vertrauliche Informationen unterliegen ausnahmslos der Verschwiegenheit. Zur Bearbeitung Ihres Antrags werden die notwendigen personenbezogenen Daten erfasst und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht! Siehe auch die Datenschutzerklärung auf unserer Website.
Förderantrag
Wir bitten Sie nachfolgenden Musteraufbau, inkl. Anhänge, in Ihren Förderantrag zu übernehmen:
- Angaben zum Antragsteller (Kontaktdaten der Institution inkl. Ansprechpartner/-in)
- Kurzdarstellung des Projekts (max. 1.000 Zeichen)
- Projektbeschreibung inkl. der Ziele
- Zeitplan (Dauer und voraussichtlicher Abschluss des Projekts, Maßnahme etc.)
- Kostenkalkulation (Gesamtkosten Kalkulation)
- Angaben über bestehende und/oder beantragte Finanzierungen von Dritten
- Gewünschte Fördersumme von der Kerscher'schen Stiftung
- Freistellungsbescheid
- Satzung
- Rechtsverbindliche Unterschrift
Verwendungsnachweis
Der auf Anforderung zu erstellende Verwendungsnachweis dient der Stiftung u.a. zur Darlegung der zweckentsprechenden Mittelvergabe gegenüber der zuständigen Stiftungsaufsicht und besteht i.d.R. aus:
- Ausstellung einer den gesetzlichen Erfordernissen entsprechenden Spendenquittung nach Auszahlung des Zuschusses. Damit bestätigen sie die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses laut Antragstellung mit rechtsverbindlicher Unterschrift.
- Kurzer Sachbericht über die Verwendung des Zuschusses und Erreichung des Zieles.
- Veröffentlichungen in internen und/oder externen Medien, wenn vorhanden.
- Ein zahlungsmäßig aufgestellter Verwendungsnachweis mit entsprechenden Nachweisen und Auflistung weiterer Zuschüsse von Dritten.
Bitte beachten Sie, dass ein unvollständiger Förderantrag ggf. nicht bearbeitet wird!
Einreichung per Mail oder Post an:
Kerscher’sche Stiftung
info@stiftung-kerscher.de
Boxdorfer Straße 2
90765 Fürth